Der Sportausschuss des TSB hat in seiner letzten Sitzung Anpassungen im Formular "Antrag auf Änderungen im Schützen- und Wettkampfpass" beschlossen.
Zukünftig muss der Antrag für jeden Sportler einzeln ausgefüllt werden. Bei der Beantragung von Startrechtsänderungen muss zusätzlich zum abgebenden Verein neu auch der aufnehmende Verein, also der zukünftige Zweitverein unterschreiben. Die Maßnahme ist notwenig geworden, nachdem in mehreren Fällen Schützen einen Startrechtsänderung beantragt hatten, ohne den Zweitverein, für den das Startrecht beantragt wurde, vorher darüber zu informieren. Dem Verein wurden jedoch die Kosten und Startgelder zu Landesmeisterschaften in Rechnung gestellt. Der Antrag kann je Sportler für mehrere Zweitvereine gestellt werden.
Zusätzlich kann ein Schützen im Antrag wählen, ob er für im Sportjahr als männlicher oder weiblicher Schütze starten will. Damit tragen wir dem Thema "Diversität" Rechnung.
Der neue Antrag gilt ab sofort. Für das Sportjahr 2023 kann vorübergehend auch das alte Formblatt verwendet werden. Hier behält sich der TSB eine Nachfrage beim beantragten Zweitverein vor.
Das Antragsformular finden Sie in der Infothek unter Downloads oder direkt über diesen Link.