Bestandserhebung 2023 und Antrag auf Vereinsförderung durch LSB bis 31. Januar einreichen.
Es ist wieder soweit - die jährliche Mitgliedermeldung der Thüringer Sportvereine beim Landessportbund Thüringen (LSB) steht an. Gemäß §13 (4) der LSB-Satzung sind alle Vereine - also auch alle unsere Schützenvereine - dazu verpflichtet, zum jeweils festgelegten Stichtag (1. Januar 2023) die Mitgliederbestandserhebung entsprechend der Vorgabe und nach bundeseinheitlichen Kriterien bis spätestens zum 31. Januar des Jahres zu melden. Die zu erfassenden Daten sind erforderlich für die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sportversicherung, Beitragsberechnungen sowie etwa für die Berechnung der Vereinsförderung.