EU-Kommission veröffentlicht Gesetzesvorschlag zu Bleibeschränkung.
Die Europäische Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag für die teilweise Beschränkung der Verwendung bleihaltiger Munition für das Sportschießen im Freien und die Jagd veröffentlicht. Der Vorschlag folgt dabei in Teilen dem 2023 vorgestellten Bericht der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), sieht dabei an zentralen Stellen aber auch entscheidende Ausnahmeregelungen für den Schießsport vor.
Dieser grundsätzlichen Einschätzung folgt die EU-Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag nun zwar – der im Laufe dieser Woche erstmals dem sogenannten REACH-Ausschuss vorgestellt wird, in dem die verantwortlichen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind – sieht jedoch auch weitreichende Ausnahmeregelungen vor. Unterschieden wird dabei wie bereits im gesamten Beschränkungsverfahren zwischen bleihaltiger Kugel-Munition für Gewehr und Pistole bzw. Schrot-Munition für die Flinte.