DSB widerspricht Bundesrats-Beschluss zu Waffenrechtsverschärfung
Zuletzt hatten in der Öffentlichkeit vermehrte Messer-Attacken für Aufsehen gesorgt und den Bundesrat nun in seiner 1045. Sitzung veranlasst, einem Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen („Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“) in etwas geänderter Fassung zuzustimmen. Der Deutsche Schützenbund wehrt sich deutlich gegen Verschärfungen durch die Hintertür und wiederholt seine bekannten Positionen.
Denn bereits Punkt eins behandelt die angekündigte Novelle des Waffenrechts, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser seit einem Jahr plant: „Mit der geplanten Novelle soll u.a. die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung von Waffenbesitzern verbessert sowie der Umgang mit Schreckschuss-Waffen, Armbrüsten und halbautomatischen Schusswaffen strenger reglementiert werden.“, heißt es dort.
„Wir können es nur immer wieder wiederholen: Wir sind in einem Punkt der gleichen Meinung wie der Gesetzgeber: Extremisten, Reichsbürger und Kriminelle dürfen keine Waffen besitzen und haben keinen Platz in unseren Vereinen! Um diese zu entwaffnen, bedarf es jedoch keiner weiteren Verschärfungen, sondern des Vollzugs der bestehenden Gesetze“, sagt Walter Wolpert, Vizepräsident Recht des DSB.
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Anhang: DSB-Positionierungen zu einzelnen waffenrechtlichen Fragestellungen