NEWS - Thüringer Schützenbund

Entlastung Ehrenamt

Ehrenamt

Zustimmung des Bundesrats zum Steuer­änderungs­gesetz - Entlas­tung auch für ehren­amt­liches Engage­ment.

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 im September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzes­entwurf beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat zuge­stimmt. Die steuer­lichen Verbes­serungen sollen über­wiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Hierdie Neuerungen für´s Ehrenamt ab 01.01.2026 im Überblick:

Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamts­pauschale: Die Frei­beträge steigen auf 3.300 Euro (Übungs­leiter­pauschale) und 960 Euro (Ehrenamts­pauschale). Ein­nahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuer­frei.

Erweiterung des Haftungsprivilegs: Künftig profitieren Ehren­amtliche auch dann von Haftungs­erleichte­rungen, wenn sie bis zu 3.300 Euro jährlich für ihre Vereins­tätigkeit (derzeit: 840 Euro jährlich) erhalten. Damit werden mehr Engagierte recht­lich abge­sichert.

Entlastung für kleine Vereine: Die Freigrenze für steuer­pflichtige wirt­schaft­liche Geschäfts­betriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit Ein­nahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittel­verwendung – ein Schritt zum Büro­kratie­abbau.

E-Sport als gemein­nützig anerkannt: Elektro­nischer Sport (E-Sport) wird künftig gemein­nützig behan­delt, da er Team­arbeit, Reaktions­fähigkeit und soziale Kompe­tenzen fördert.

Photovoltaikanlagen für Vereine: Der Betrieb von Photo­voltaik­anlagen gefährdet künftig nicht mehr die Gemein­nützigkeit. Damit sollen Vereine einen Beitrag zur Energie­wende leisten können.

Quelle und weitere Informationen: Stiftung Deutsches Ehrenamt oder auf den Seiten der Bundesregierung.

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