Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz - Entlastung auch für ehrenamtliches Engagement.
Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 im September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt. Die steuerlichen Verbesserungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Hierdie Neuerungen für´s Ehrenamt ab 01.01.2026 im Überblick:
Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Freibeträge steigen auf 3.300 Euro (Übungsleiterpauschale) und 960 Euro (Ehrenamtspauschale). Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei.
Erweiterung des Haftungsprivilegs: Künftig profitieren Ehrenamtliche auch dann von Haftungserleichterungen, wenn sie bis zu 3.300 Euro jährlich für ihre Vereinstätigkeit (derzeit: 840 Euro jährlich) erhalten. Damit werden mehr Engagierte rechtlich abgesichert.
Entlastung für kleine Vereine: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung – ein Schritt zum Bürokratieabbau.
E-Sport als gemeinnützig anerkannt: Elektronischer Sport (E-Sport) wird künftig gemeinnützig behandelt, da er Teamarbeit, Reaktionsfähigkeit und soziale Kompetenzen fördert.
Photovoltaikanlagen für Vereine: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit. Damit sollen Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten können.
Quelle und weitere Informationen: Stiftung Deutsches Ehrenamt oder auf den Seiten der Bundesregierung.







