NEWS - Thüringer Schützenbund

Rechtsschutzvertrag des LSB

Rechtschutzvertrag

Rechtschutzvertrag des LSB Thüringen für Mitglieder – das ist dabei!

Der Landessportbund Thüringen hat über sein Sportservicebüro mit der NRV (Neue Rechts­schutz-Ver­siche­rungs­gesell­schaft AG) einen Rechts­schutz-Ver­siche­rungs­vertrag abge­schlos­sen. Ver­sicherungs­schutz besteht für den Landes­sport­bund selbst, für dessen Vereine, Sport­fach­verbände, Kreis- und Stadts­port­bünde sowie Anschlus­sorgani­sationen (zusam­menfas­send nach­folgend Vereine genannt) und für deren gesetz­liche Ver­treter*innen, Ange­stellte und Vereins­mitglieder. Der Umfang des Ver­siche­rungs­schutzes erstreckt sich in dem ört­lichen Geltungs­bereich auf Europa und auf die außer­euro­päischen Anlieger­staaten des Mittel­meeres. Eine Selbst­beteili­gung wurde nicht ver­ein­bart.

Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche: Schaden­ersatz-Rechts­schutz, Straf-Rechts­schutz, Arbeits-Rechts­schutz, Sozial­gerichts-Rechts­schutz, Vertrags-Rechts­schutz, Rechts­schutz für Grund­stücks­eigentum und Miete.

Was der Versicherungsschutz genau umfasst und was nicht, finden Sie in den weiter­führenden Infor­matio­nen beim LSB.

Bei Fragen zu Vertragsinhalten bzw. Schaden­anzeigen wenden Sie sich bitte an:
  • Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen
    Robbi Braun
    Tel: 0361 66620-11, Mobil: 0151 20350566
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: News LSB / Foto: Pixabay

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