Nach unserer Satzung können Präsidenten des Thüringer Schützenbundes, die nach langjähriger Tätigkeit aus dem Amt scheiden, von der Delegiertenversammlung zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.
Ebenso können Personen, die sich um den Thüringer Schützenbund und das deutsche Schützenwesen besondere Verdienste erworben haben, durch Beschluss der Delegiertenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder können als Gast an der Delegiertenversammlung teilnehmen.
Ehrenpräsident des Thüringer Schützenbundes
Präsident des TSB von 2006 bis 2014